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Erschließung
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.bau)
    

Mit Erschließung wird bei einem Bauvorhaben die Möglichkeit der Versorgung mit Abwasser, Gas, Elektrizität, Wärme und Wasser und die Anbindung an eine Straße bezeichnet.

Auf diesen Artikel verweisen: Bauen im unbeplanten Innenbereich

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