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Nationaler Ethikrat
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit nationalem Ethikrat wird ein die Bundesregierung in ethischen Fragen der Lebenswissenschaften beratendes Gremium bezeichnet.

Der nationale Ethikrat wurde aufgrund einer Kabinettsvorlage vom 2.5.2001 (Einrichtungserlass) durch die Bundesregierung am 8.6.2001 konstitutiert.

Seine Aufgabe ist die Unterbreitung von Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln. Seine Stellungnahmen werden veröffentlicht, er ist dabei nur an die Regeln des Einrichtungserlass gebunden.

Der nationale Ethikrat wird von einer Geschäftsstelle unterstützt die bei der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften angesiedelt ist. Die Kosten des Ethikrates trägt der Bund.

Im Internet ist der nationale Ethikrat unter http://www.ethikrat.org zu erreichen.

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