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Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
(recht.voelker)
    

Mit EWR wird der 1994 durch Vertrag geschaffene gemeinsame Binnenmarkt zwischen den Mitgliedsländern bezeichnet. Zum europäischen Wirtschaftsraum zählen folgende Länder:

Auf diesen Artikel verweisen: Produkthaftungsgesetz

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