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europäisches Nachlasszeugnis (ENZ)
(recht.zivil.materiell.erb)
    

Inhalt
             1. Voraussetzungen
             2. Verfahren/Zuständigkeit
             3. Folgen

Erbnachweis bei grenzüberschreitenden Erbfällen innerhalb der europäischen Union (ohne Irland und Dänemark). Das ENZ kann auch in Deutschland verwandt werden Ein Erbschein kann aber auch parallel beantragt werden (ggf. in einem Antrag [unklar]).

1. Voraussetzungen

Vereinfacht aus detuscher Sicht: Versterben in Deutschland und Vermögen im europäischen Ausland. Ohne Zweck im Ausland nicht zulässig.

Es müssen die SteuerIds von allen Erben angegeben werden.

2. Verfahren/Zuständigkeit

Geregelt in EuErbVO iVm IntErbRVG.

Für den Antrag gibt es ein Formblatt, dass aber nicht verpflichtend ist.

3. Folgen

Es gibt keine Ausfertigung nur Beglaubigungsvermerk mit Verfallsdatum.

Für eine Grundbuchänderung ist erforderlich, dass das ENZ bei Antragseingang noch gültig ist (EUGH v. 1.7.2021 = ZEV 2021, 581) zuvor anders KG Berlin v. 3.9.2019)

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