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Exekutive
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Exekutive wird die ausführende staatliche Gewalt (= Regierung und Verwaltung) bezeichnet. Siehe auch unter Gewaltenteilung.

Per Definition ist jede Wahrnehmung von staatlichen Aufgaben, die sich nicht der Legislative oder Judikative zuordnen lässt der Exekutive zuzuordnen.

Auf diesen Artikel verweisen: Vorbehalt und Vorrang des Gesetzes * Gesetzmäßigkeit der Verwaltung * Bundesregierung * Verordnung * trias politica * Regierung * Entsteinerungsklausel * Landesregierung * Gewaltenteilung, horziontale/vertikale * Verwaltung, öffentliche * Gewaltenverschränkung

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