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Fahrlässigkeit, Erscheinungsformen
(recht.straf.at.fahrlaessigkeit)
    

Es gibt zwei Erscheinungsformen der Fahrlässigkeit: Unbewusste Fahrlässigkeit, wenn der Täter die gebotene Sorgfalt ausser Acht lässt und dadurch ohne es zu erkennen einen Straftatbestand verwirklicht. Bewusste Fahrlässigkeit, wenn der Täter es für möglich hält, dass er einen Straftatbestand verwirklicht, jedoch pflichtwidrig darauf vertraut, dass es nicht passieren wird.

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