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Fahrtkosten, Unterhaltsrecht
(recht.zivil.familie.unterhalt)
    

Im Unterhaltsrecht können pro Kilometer Fahrt zur Arbeitsstelle 0,30 Euro vom Einkommen abgezogen werden. Übersteigt die einfache Strecke 30 km, kommt für jeden weiteren Kilometer eine Absenkung in Betracht. Die Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt sehen ab dem 30 km für den Regelfall eine Absenkung auf den halben Satz, d.h. 0,15 Euro vor.

Beispiel: 15 km x 2 Strecken x 5 Arbeitstage/Woche x 44 Wochen x 0,30 Euro/km / 12 Monate = 165,- Euro pro Monat. Dabei ist das Jahr mit durchschnittlich 220 Arbeitstagen zugrundegelegt.

Verpflichtung zum Umzug

Bei besonders hohen Fahrtkosten kommt eine Obliegenheit zum Umzug in Betracht, insbesondere, wenn der Mindestkindesunterhalt nicht gedeckt ist.

Als besonders hoch wurden z.B. die Fahrtkosten für eine einfache Strecke von 85 km bzw. 109 km angenommen (OLG Brandenburg v. 13.11.2007 Az. 10 VF 230/06).

Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 8.12.2008, Az.: 2 UF 205/08, Fahrtkosten in Höhe von 15 km für die einfache Fahrt berücksichtigt.

Auf diesen Artikel verweisen: Dienstwagen/Firmenwagen, Unterhaltsrecht * berufsbedingte Aufwendungen * Fahrtkosten, PKH

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