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§ 111 FamFG Familiensachen
(gesetz.famfg)
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Familiensachen sind

  1. Ehesachen,
  2. Kindschaftssachen,
  3. Abstammungssachen,
  4. Adoptionssachen,
  5. Ehewohnungs- und Haushaltssachen,
  6. Gewaltschutzsachen,
  7. Versorgungsausgleichssachen,
  8. Unterhaltssachen,
  9. Güterrechtssachen,
  10. sonstige Familiensachen,
  11. Lebenspartnerschaftssachen.
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Auf diesen Artikel verweisen: Familiensache kraft Sachzusammenhangs * § 133 FamFG Inhalt der Antragsschrift * § 1 FamFG Anwendungsbereich * großes Familiengericht * § 270 FamFG Anwendbare Vorschriften Werbung: