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Farbbücher/Buntbücher
(recht.voelker)
    

Mit Farbbücher (= Buntbücher) werden die amtlichen Zusammenfassungen von diplomatischen Verhandlungen für die nationalen Parlamente bezeichnet. Diese Zusammenfassungen werden je nach Land immer in einen Umschlag bestimmter Farbe eingebunden, von der sie ihre Bezeichnung ableiten, z.B. Weißbuch, Blaubuch oder Gelbbuch.

1624 wurden die ersten Farbbücher in England veröffentlicht, wo auch die Parlamentsdrucksachen als Blue Books oder White Papers (je nach Umschlagfarbe) bezeichnet werden.

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