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Faschismus
(recht.allgemein.politik)
    

Mit Faschismus (ital. fascio Rutenbündel) im weiteren Sinn wird eine zentralistische und autoritäre politische Regierungsform mit stark nationalistischer Ausrichtung bezeichnet. Ursprünglich war Faschismus die Bezeichnung für die politische Bewegung unter Mussolini in Italien Anfang des 20. Jahrhunderts, deren Symbol das Rutenbündel der Liktoren war.

Beispiel: In Deutschland lassen sich die genannten Elemente des Faschismus z.B. bei der Regierung Hitlers im Dritten Reich nachweisen. Im Dritten Reich war Deutschland stark zentralisiert, es gab keine Bundes­länder mit Landesregierungen, sondern nur eine - zentrale - Regierung in Berlin. Die Regierung war der Art nach autoritär, d.h. Hitler war als sog. Führer Instanz in allen Fragen. Seine Entscheidungen galten unbedingt. Er war zugleich Gesetzgeber, Richter und Regierender. Die Trennung dieser sogenannten drei Gewalten, wie sie in Demokratien üblich ist, war beseitigt. Schließlich waren Hitlers Entscheidungen national geprägt. Bestimmendes Motiv war für ihn der Erhalt der "deutschen" Nation und vor allen Dingen der "nordischen" Rasse bei gleichzeitiger Vernichtung aller Menschen die anders waren oder dachten.

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