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FGG
(recht.allgemein.abkuerzung)
    

FGG ist die Abkürzung für "Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit".

Das FGG ist zum 1.9.2009 vom FamFG abgelöst worden.

Auf diesen Artikel verweisen: Betreuungsgesetz (BtG) * Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

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