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Finanzplan/Finanzplanung
(recht.oeffentlich.staat.haushalt)
    

Mit Finanzplanung wird die über ein Haushaltsjahr hinausgehende Planung der Einnahmen und Ausgaben der Körperschaften des öffentlichen Rechts bezeichnet. Ziel der Finanzplanung ist die Ein- und Ausnahmen langfristig anzugleichen.

Gemäß § 5 Stabilitätsgesetz ist der Haushaltswirtschaft des Bundes ein fünfjähriger Finanzplan zugrunde zu legen.

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