logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Freiheitsbeschränkung
(recht.oeffentlich.grundrechte.art2 und recht.oeffentlich.grundrechte.art104)
    

Mit Freiheitsbeschränkung wird jeder Eingriff in die Freiheit der Person bezeichnet. Der Freiheitsentzug ist ein besonderer Fall der Freiheitsbeschränkung.

Beispiele: Vorladung, kurzfristige Festnahme, Untersuchungshaft, Freiheitsstrafe, Platzverweis.

Auf diesen Artikel verweisen: Freiheitsentziehung/Freiheitsentzug

Hinweis auf Werbung