logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Frieden
(recht.voelker)
    

Von Frieden spricht man im Völkerrecht, wenn zwischen zwei Staaten keine kriegerische Beziehung besteht und sie sich in ihrem Bestand gegenseitig anerkennen.

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise

Hinweis auf Werbung