Mit Gefahrenabwehrbehörden werden in Hessen die allgemeinen Verwaltungsbehörden und die Ordnungsbehörden bezeichnet (HSOG Aufgaben der Gefahrenabwehr- und Polizeibehörden " href="hsog001.html">§ 1 Abs. 1 HSOG..
Auf diesen Artikel verweisen: Ordnungsbehörde * Eingriffsverwaltung * Sofortvollzug * Öffentliche Sicherheit und Ordnung * Behörden der allgemeinen Verwaltung * Polizei- und Ordnungsrecht