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Gefahrenabwehrbehörden
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.puo)
    

Mit Gefahrenabwehrbehörden werden in Hessen die allgemeinen Verwaltungsbehörden und die Ordnungsbehörden bezeichnet (HSOG Aufgaben der Gefahrenabwehr- und Polizeibehörden " href="hsog001.html">§ 1 Abs. 1 HSOG..

Auf diesen Artikel verweisen: Ordnungsbehörde * Eingriffsverwaltung * Sofortvollzug * Öffentliche Sicherheit und Ordnung * Behörden der allgemeinen Verwaltung * Polizei- und Ordnungsrecht

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