logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Gefahr, Strafrecht
(recht.straf.at)
    

Mit Gefahr wird im Strafrecht ein Zustand bezeichnet, in dem nach den konkreten Umständen der Eintritt eines Schadens naheliegt (Lackner, StGB, § 34, Rn. 2).

Auf diesen Artikel verweisen: Notstand (Strafrecht)

Hinweis auf Werbung