slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
geboren/gekoren
(recht.allgemein)
    

Von geboren spricht man, wenn ein Rechtsobjekt eine bestimmte Eigenschaft ab Entstehung hat, von gekoren spricht man dagegen, wenn eine bestimmte Eigenschaft eines Rechtsobjektes erst durch zusätzliche Handlung entsteht. Z.B. geborene Orderpapiere und gekorene Orderpapiere.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Ladeschein * Konnossement Werbung: