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Gelöbnis
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Mit Gelöbnis wird der Ersatz für den Diensteid bei Soldaten im Grundwehrdienst (§ 9 Abs. 2 SoldG) und nichtdeutschen Beamten bezeichnet. Das Gelöbnis ist im Vergleich zum Eid die schwächere Form. Die Gelobenden bekennen sich damit zu ihren Pflichten. Der Text für Wehrpflichtige: ?Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.? (§ 9 Abs.2 SoldG).

Auf diesen Artikel verweisen: Fahneneid * Eid/Vereidigung/Beeidigung

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