logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Gerichtssprache
(recht.allgemein.prozess)
    

Mit Gerichtssprache wird die an den Gerichten zu verwendende Sprache bezeichnet. In Deutschland ist die Gerichtssprache gemäß § 184 GVG Deutsch. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht muss sich mit Hilfe eines Dolmetschers verständigen (§ 185 Abs. 1 GVG).

Zu der Frage, ob die neue Rechtschreibung für die Gerichte verbindlich ist, siehe den Aufsatz von Kissel "Der 'neue' Duden und die richterliche Unabhängigkeit" in NJW 1997, 1097 ff.

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise

Hinweis auf Werbung