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geschäftliche Bezeichnungen
(recht.zivil.materiell.sonder.marken)
    

Mit geschäftlichen Bezeichnungen werden im Markenrecht Werktitel und Unternehmenskennzeichen bezeichnet (§ 5 Abs. 1 MarkenG).

Geschäftliche Bezeichnungen werden gemäß §§ 5, 15 MarkenG urheberrechtlich geschützt.

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