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Gesetzesvorbehalt/Gesetzesvorrang
(recht.oeffentlich.grundrechte)
    

Von Gesetzesvorbehalt spricht bei einem Grundrecht, wenn eine Einschränkung des Grundrechts durch oder aufgrund eines Gesetzes möglich ist. Im Rahmen dieser Einschränkung sind staatliche Eingriffe gerechtfertigt.

Man untercheidet zwischen:

  • einfachem Gesetzesvorbehalt, bei dem an das einschränkende Gesetze keine besonderen Anforderungen gestellt werden, z.B. Art. 8 Abs. 2 GG und
  • qualifiziertem Gesetzesvorbehalt, bei dem an das einschränkende Gesetze vom Grundgesetze besondere materielle Anforderungen gestellt werden, wie z.B. in Art. 11 Abs. 2 GG.

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