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GrdstVG ist die Abkürzung für "Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe".
Das GrdstVG regelt unter anderem die Genehmigungsbedürftigkeit für die Veräußerung von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Grundstücken sowie Moor- und Ödland, das in landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Kultur gebracht werden kann (§ 1, 2 GrdstVG).
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