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Grunderwerbsteuer
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.steuer)
    

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die gemäß Grunderwerbsteuergesetz bei jedem Rechtsgeschäft anfällt, das einen Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründet (§ 1 GrEStG).

Die Steuer bemißt sich nach dem Wert der Gegenleistung, z.B. bei einem Kaufvertrag nach dem Kaufpreis zuzüglich sonstiger vom Käufer übernommen Leistungen (§ 8 GrEStG).

Von der Grunderwerbsteuer ist die Grundsteuer zu unterscheiden.

Auf diesen Artikel verweisen: Steuern

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