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Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die
gemäß Grunderwerbsteuergesetz bei jedem Rechtsgeschäft anfällt, das einen
Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründet
(§ 1 GrEStG).
Die Steuer bemißt sich nach dem Wert der Gegenleistung, z.B. bei
einem Kaufvertrag nach dem Kaufpreis zuzüglich sonstiger vom Käufer
übernommen Leistungen (§ 8 GrEStG).
Von der Grunderwerbsteuer ist die Grundsteuer zu unterscheiden.
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