logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Güteverfahren/Güteverhandlung
(recht.zivil.formell.arbeitsprozess und recht.zivil.formell.prozess)
    

Gemäß § 56 ArbGG zwingendes Verfahren vor Eröffnung der Hauptverhandlung in Arbeitssachen. Im Güteverfahren soll versucht werden eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen.

Für das Streitschlichtungsverfahren im Zivilrechprozessrecht nach § 15a EGZPO siehe unter Streitschlichtung.

Auf diesen Artikel verweisen: Einführung in den Sach- und Streitstand * Prozessvergleich * Güteverhandlung * mündliche Verhandlung

Hinweis auf Werbung