slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Haftungsbescheid/Haftungsschuldner
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.steuer)
    

Mit Haftungsbescheid wird ein Verwaltungsakt des Finanzamts bezeichnet, mit dem dieses die Haftung eines sog. Haftungsschuldners feststellt. Aufgrund des Haftungsbescheids ergeht später dann eine Zahlungsaufforderung.

Als Haftungsschuldner wird bezeichnet, wer als Vertreter des Steuerschuldners aufgrund einer Pflichtverletzung für die Nichterfülllung einer Steuerschuld verantwortlich ist (§ 69 AO).

Beispiel: A ist Geschäftsführer der B-GmbH. Als solcher unterlässt er es bewusst, die von der B-GmbH abzuführende Körperschaftssteuer zu zahlen. Daher nimmt ihn das Finanzamt persönlich als Haftungsschuldner für die Steuerschuld der GmbH gemäß § 69 AO in Anspruch.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: