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Haftungsbescheid/Haftungsschuldner
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.steuer)
    

Mit Haftungsbescheid wird ein Verwaltungsakt des Finanzamts bezeichnet, mit dem dieses die Haftung eines sog. Haftungsschuldners feststellt. Aufgrund des Haftungsbescheids ergeht später dann eine Zahlungsaufforderung.

Als Haftungsschuldner wird bezeichnet, wer als Vertreter des Steuerschuldners aufgrund einer Pflichtverletzung für die Nichterfülllung einer Steuerschuld verantwortlich ist (§ 69 AO).

Beispiel: A ist Geschäftsführer der B-GmbH. Als solcher unterlässt er es bewusst, die von der B-GmbH abzuführende Körperschaftssteuer zu zahlen. Daher nimmt ihn das Finanzamt persönlich als Haftungsschuldner für die Steuerschuld der GmbH gemäß § 69 AO in Anspruch.

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