Handlungseinheit, mehrere gleichartige Tätigkeitsakte
(recht.straf.at.konkurrenzen)| |
Bei mehreren gleichartigen Tätigkeitsakten die auf
- einem einheitlichen Willensentschluss beruhen,
- den gleichen Tatbestand verwirklichen,
- und unmittelbar aufeinanderfolgen
geht man von natürlicher Handlungseinheit aus.
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