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Hehlerei
(recht.straf.bt.259)
    

Mit Hehlerei wird das Verschaffen, Ankaufen oder Absetzen oder die Hilfe beim Absetzen von Sachen bezeichnet, die aus einer Straftat, wie z.B. Diebstahl, entstammen. Die Hehlerei ist gemäß § 259 StGB ein Vergehen.

Prüfungsaufbau

Auf diesen Artikel verweisen: Hehler * Hehler * Perpetuierungstheorie * geringwertige Sache * Gewerbe/Gewerbebetrieb/gewerblich

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