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§ 5 HGB [Wirkung Eintragung]
(gesetz.hgb.buch-1.abschnitt-1)
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Ist eine Firma im Handelsregister eingetragen, so kann gegenüber demjenigen, welcher sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, daß das unter der Firma betriebene Gewerbe kein Handelsgewerbe sei.

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