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(1) Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirke sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
(2) Die Anmeldung hat zu enthalten:
- den Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort jedes Gesellschafters;
- die Firma der Gesellschaft, den Ort, an dem sie ihren Sitz hat, und die inländische Geschäftsanschrift;
- (weggefallen)
- die Vertretungsmacht der Gesellschafter.
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