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Mit Höfeordnung wird ein in den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein geltendes Bundesgesetz bezeichnet, das festlegt, dass ein Hof inkl. Zubehör mit einem Wert von mind. 10.000,- Euro unmittelbar im Wege der Sonderrechtsnachfolge dem Hoferben zufällt. Damit fällt ein solcher Hof nicht dem Gesamthandseigentum der Erbengemeinschaft.
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