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höhere Gewalt
(recht.allgemein)
    

Mit höherer Gewalt bezeichnet man ein von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares Ereigniss dem nicht rechtzeitig mit angemessenen und zumutbaren Maßnahmen begegnet werden konnte.

Auf diesen Artikel verweisen: § 7 StVG * Verkehrsunfall/Verkehrsunfallprozess

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