slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Illation/Illationsvertrag
(recht.allgemein.schweiz)
    

Im Rechtsraum der Schweiz spricht man von Illation (lat. f. hineinbringen) bei einer Sacheinlage in eine Gesellschaft. Im deutschen Recht findet der Begriff keine Verwendung.

Mit Illation kann auch das Ergebniss eines Schlusses aus zwei Prämissen bezeichnet werden (siehe unter Justizsyllogismus).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: