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Jamaika-Koalition
(recht.politik)
    

Mit Jamaika-Koalition wird eine Koalition zwischen den Parteien CDU (schwarz), FDP (gelb) und Grünen (grün) bezeichnet, da die Farben den Flaggenfarben Jamaikas entsprechen. Auf Bundesebene ist eine solche Koalition nur in der erweiterten Form mit CSU, CDU, FDP und den Grünen denkbar.

Das Problem, insbesondere in der erweiterten Form, ist die Vereinbarkeit der grundsätzlich unterschiedlichen Positionen des bürgerlich-konservativen Lagers (CDU/CSU) und des linken Milieus der Grünen bezüglich Entscheidungen die in der Zukunft anstehen. Z.B. in den Fragen der Zuwanderungspolitik: Obergrenze für Flüchtlinge (CSU/CDU) oder freier Familiennachzug (Die Grünen)?

Damit birgt eine Jamaika-Koaltion mit vier verschiedenen Parteien die Gefahr, dass wichtige Entscheidungen schon innerhalb der Koalition umstritten sind und daher nicht getroffen werden können. Stattdessen könnten alle Beteiligten versuchen sich möglichst günstig für den nächsten Wahlkampf aufzustellen.

Beispiele: Im Saarland gab es seit der Landtagswahl im Oktober 2009 eine Jamaika-Koaltion zwischen CDU, FDP und Grünen. Diese hielt bis zum Januar 2012 und wurde dann durch Neuwahlen beendet.

In Schleswig-Holstein regiert seit Januar eine Jamaika-Koalition, die ist bis jetzt (Herbst 2017) nicht gescheitert ist.

Seit der Bundestagswahl 2017 steht die Idee einer "erweiterten" Jamaika-Koalition mit CSU, CDU, FDP und Grünen an und damit eine Zusammensetzung, die neu ist und mit weit auseinanderliegenden Positionen umgehen muss (siehe oben).

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