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judizierbar/justiziabel
(recht.allgemein)
    

Von judizierbar bzw. justiziabel spricht man, wenn ein Sachverhalt von einem Gericht entschieden werden kann.

Beispiel: A wird von dem B in der Öffentlichkeit beleidigt. Hier kann A sowohl Anzeige erstatten als auch Schmerzensgeld verlangen.

Entsprechend sind Sachverhalte die nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens ein können nicht justiziabel.

Beispiel: B beendigt die Liebesbeziehung mit A, weil er sich in die jüngere C verliebt hat.

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