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jus in bello
(recht.allgemein.latein)
    

Mit "jus in bello" (lat. Recht im Krieg) wird das Kriegsrecht im engeren Sinn bezeichnet, d.h. das Recht das während eines Krieges gilt. Für weiteres siehe unter Kriegsrecht im engeren Sinn.

Vergleiche auch mit jus ad bellum.

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