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Kindesraub
(recht.straf.bt)
    

Mit Kindesraub wird umgangssprachlich die in § 235 StGB unter Strafe gestellte Entziehung Minderjährige bezeichnet. Dabei wird bestraft, wer eine Person unter 18 Jahren mit Gewalt, Drohung oder List den Eltern, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht.

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