slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Kindstötung
(recht.straf.bt)
    

Von Kindstötung sprach man gemäß dem mittlerweile gestrichenen § 217 StGB, wenn eine Mutter ihr uneheliches Kind gleich nach der Geburt tötete. § 217 war eine privilegierte Form des Totschlags.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: