slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
konglomerater Zusammenschluss
(recht.wirtschaft.kartell)
(engl. = conglomerate integration )
    

Von einem konglomeraten (= lat. zusammenballen) Zusammenschluss spricht man im Kartellrecht bei einem Zusammenschluss von Unternehmen die weder auf einem Markt konkurrieren (horizontaler Zusammenschluss) noch in einer Kunden-Lieferanten-Beziehung stehen (vertikaler Zusammenschluss).

Beispiel: Ein Kaufhausunternehmen schließt sich mit einem Reiseveranstalter zusammen.

Bei konglomeraten Zusammenschlüßen liegt die Gefahr für den Wettbewerb in der Größe der entstehenden Wirtschaftsmacht (sog. conglomerate bigness).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: horizontaler/vertikaler Zusammenschluss Werbung: