slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Kopfsteuer
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.steuer)
    

Mit Kopfsteuer wird eine Personalsteuer bezeichnet, die jeden Bürger unabhängig von seiner (Einkommens-) Situation mit einem bestimmten für alle geltenden Betrag besteuert.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: