logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Kostenvorschuss
(recht.allgemein)
    

Mit Kostenvorschuss wird eine Vorauszahlung auf voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen bezeichnet. Ein Kostenvorschuss wird immer vom Gericht verlangt, kann aber auch von dem/der Anwalt/Anwältin verlangt werden.

Auf diesen Artikel verweisen: retainer

Hinweis auf Werbung