Gemäß § 1 KWG sind Kreditinstitute Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in käufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert.
Auf diesen Artikel verweisen: Girokonto * Depot/Depotgeschäft * Überweisung/Überweisungsvertrag