slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Kulpakompensation
(gesetz.zivil.materiell.schuld.at)
<< >>
    

Mit Kulpakompensation wird der gemeinrechtliche Grundsatz bezeichnet, dass ein Mitverschulden des Geschädigten zum Erlöschen des Schadensersatzanspruches führt.

Im deutschen Zivilrecht führt ein Mitverschulden zu einer Schadensteilung (nach § 254 BGB)

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: