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Landeskinderklausel
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Von einer Landeskinderklausel spricht man, wenn bei der Gewährung von Leistungen oder dem Zugang zu Einrichtungen Landesangehörige des gewährenden Bundeslandes gegenüber den Angehörigen anderer Bundesländer bevorzugt werden. Landekinderklauseln sind nicht generell verfassungwidrig (siehe BVerfG Beschluss vom 23.11.2004, 1 BvL 6/99).

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