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Legalisation
(recht.zivil.materiell.ipr)
    

Mit Legalisation wird die behördliche Bescheinigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde für den Inlandsgebrauch oder einer inländischen Urkunde für den Auslandsgebrauch bezeichnet. Legalisationen werden insbesondere durch die Konsulate vorgenommen.

Auf diesen Artikel verweisen: Urkundenbeweis * Apostille

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