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Legislative/Gesetzgebende Gewalt
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Legislative wird die gesetzgebende Gewalt bezeichnet. In Deutschland ist der Bundestag das gesetzgebende Organ. Für Details siehe unter Gewaltenteilung.

Auf diesen Artikel verweisen: Legislaturperiode * trias politica * europäisches Parlament * Entsteinerungsklausel * Exekutive * gesetzgebende Gewalt * Gewaltenteilung, horziontale/vertikale * Gewaltenverschränkung

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