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Mit Legislaturperiode wird die Wahlperiode einer gesetzgebenden Körperschaft (= Legislative), z.B. des Parlaments bezeichnet.
Die Beschränkung auf eine Legislaturperiode von bestimmter Länge ist notwendiger Ausfluss des Demokratieprinzips, da das Volk ansonsten seine Macht auf alle Zeit verlieren würde. Jede Verlängerung ist
daher nur unter Berücksichtigung des Demokratieprinzips möglich. Die
laufende Legislaturperiode zu verlängern ist dem Parlament nicht möglich, da seine
demokratische Legitimation dafür nicht ausreicht.
Bundestag
Die Legislaturperiode dauert beim Bundestag gemäß Art. 39 Abs. 1 S. 1 GG 4
Jahre.
Legislaturperioden des Bundestages:
- 17. Legislaturperiode 2009 - 2013 (Bundeskanzlerin: Angela Merkel; Koalition CDU und FDP)
- 16. Legislaturperiode 2005 - 2009 (Bundeskanzlerin: Angela Merkel; Koalition CDU und SPD)
- 15. Legislaturperiode 2002 - 2005 (Bundeskanzler: Gerhard Schröder; Koalition SPD und Grüne)
- 14. Legislaturperiode 1998 - 2002 (Bundeskanzler: Gerhard Schröder; Koalition SPD und Grüne)
- 13. Legislaturperiode 1994 - 1998 (Bundeskanzler: Helmut Kohl; Koalition CDU und FDP)
Landtage
Die Legislaturperiode der Landtage ist in den jeweiligen Landesverfassung
geregelt, z.B. Art. 79 Hessische Verfassung. In Hessen wurde sie
durch Volksentscheid auf 5 Jahre verlängert.
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