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Legislaturperiode
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Legislaturperiode wird die Wahlperiode einer gesetzgebenden Körperschaft (= Legislative), z.B. des Parlaments bezeichnet.

Die Beschränkung auf eine Legislaturperiode von bestimmter Länge ist notwendiger Ausfluss des Demokratieprinzips, da das Volk ansonsten seine Macht auf alle Zeit verlieren würde. Jede Verlängerung ist daher nur unter Berücksichtigung des Demokratieprinzips möglich. Die laufende Legislaturperiode zu verlängern ist dem Parlament nicht möglich, da seine demokratische Legitimation dafür nicht ausreicht.

Bundestag

Die Legislaturperiode dauert beim Bundestag gemäß Art. 39 Abs. 1 S. 1 GG 4 Jahre.

Legislaturperioden des Bundestages:

  • 17. Legislaturperiode 2009 - 2013 (Bundeskanzlerin: Angela Merkel; Koalition CDU und FDP)
  • 16. Legislaturperiode 2005 - 2009 (Bundeskanzlerin: Angela Merkel; Koalition CDU und SPD)
  • 15. Legislaturperiode 2002 - 2005 (Bundeskanzler: Gerhard Schröder; Koalition SPD und Grüne)
  • 14. Legislaturperiode 1998 - 2002 (Bundeskanzler: Gerhard Schröder; Koalition SPD und Grüne)
  • 13. Legislaturperiode 1994 - 1998 (Bundeskanzler: Helmut Kohl; Koalition CDU und FDP)

Landtage

Die Legislaturperiode der Landtage ist in den jeweiligen Landesverfassung geregelt, z.B. Art. 79 Hessische Verfassung. In Hessen wurde sie durch Volksentscheid auf 5 Jahre verlängert.

Auf diesen Artikel verweisen: Bundestrojaner * Studiengebühren/Studienbeiträge * Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) * Wahlperiode * Rentenversicherung

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