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Lehrling/Lehrherr
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Lehrling ist die früher übliche Bezeichnung für Auszubildende. Lehrherr die frühere Bezeichnung für den Ausbildenden bzw. Ausbildungsbetrieb. Für weiteres siehe unter Ausbildungsverhältnis/Berufsausbildung.

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