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Leistungsfähigkeit
(recht.zivil.materiell.famillie.unterhalt)
    

Leistungsfähigkeit ist gemäß § 1603 BGB eine Voraussetzung für das Bestehen einer Unterhaltspflicht.

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Vorwurf der Leichtfertigkeit bei der Herbeiführung der Leistungsfähigkeit in Frage gestellt wird, "wenn die Fähigkeit des Bedürftigen, entsprechend seiner Einsicht in die Notwendigkeit einer Therapie zu handeln, suchtbedingt wesentlich eingeschränkt ist (Urteil v. 14.11.2007 Az. 7 WF 3/07).

Auf diesen Artikel verweisen: Unterhaltspflicht/Unterhaltsanspruch * Prozesskostenvorschuss

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