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Lenkungsausschuss/Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung
(recht.oeffentlich.staat.organisation)
    

1. Mit Lenkungssauschuss wird der gemäß § 4 Abs. 1 Finanz­markt­stabilisierungs­gesetz (= Banken-Rettungs­paket) gegründete inter­ministrielle Ausschuss der bezeichnet, der u.a. über Grundsatz­fragen, Angelegenheiten von besonderer Bedeutung bei der Gewährung von Mitteln des Finanzmarktstabilisierungsfonds entscheidet.

2. Mit Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung (Kurzform Lenkungsausschuss) wird der Ausschuss bezeichnet, der über Staats­bürgschaften aus dem Wirtschaftsfonds Deutschland die ein Volumen von 300.000.000,- und Kredite aus dem Wirtschaftsfond die ein Volumen von 150.000.000,- überschreiten entscheidet.

Beispiel: Der Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung hatte im Sommer 2010 über Staatsbürgschaften für den angeschlagenen Automobilbauer Opel zu entscheiden.

Der Wirtschaftsfond Deutschland

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