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Mätressentestament
(recht.zivil.materiell.erb)
    

Von einem Mätressentestament spricht, man wenn Jemand seine(n) nichteheliche(n) Geliebte(n) im Testament als Belohnung für die Beziehung begünstigt. Früher Sittenwidrig.

Auf diesen Artikel verweisen: Sittenwidrigkeit, Fallgruppen

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